Allgemeine Verkaufsbedingungen



    1. Definitionen, Anwendung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

    „Leistung” bezeichnet alle Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und FROLIGHT BV (im Folgenden „FROLIGHT”) sind, unabhängig davon, ob dies Gegenstand einer unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung ist. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Dienstleistungen ausschließlich in Belgien erbracht.

    Sofern nicht ausdrücklich im Voraus und schriftlich anders vereinbart, unterliegt die Leistung von FROLIGHT ausschließlich diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter Ausschluss aller allgemeinen und besonderen Bedingungen des Kunden. Abweichungen in Schriftform sind nur gültig, um die Klauseln zu ersetzen oder zu ergänzen, auf die sie sich beziehen. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft. Der Kunde wird zum Zeitpunkt des Angebots als mit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen vertraut angesehen und gilt als deren Annahme. FROLIGHT behält sich das Recht vor, die Verkaufsbedingungen einseitig aus berechtigten Gründen und unter vorheriger Ankündigung zu ändern. Die geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen können jederzeit auf der Website www.frolight.com eingesehen werden.

    2. Dauer der Vereinbarung

    2.1. Die Angebote und/oder Vereinbarungen werden auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten erstellt. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten, einschließlich der Beschreibung des Obstgartens. Die Angebote haben eine Gültigkeit von einem Monat. FROLIGHT behält sich das Recht vor, sein Angebot zu ändern, bevor es vom Kunden angenommen wird. Jede solche Änderung des Angebots ist ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Kunden gültig.

    2.2. Der Vertrag wird erst geschlossen, wenn FROLIGHT die Bestellung des Kunden bestätigt hat oder wenn FROLIGHT mit der Bestätigung der Bestellung fortfährt, wobei FROLIGHT die Bestellung nicht unangemessen verweigern wird. Der Kunde erkennt an, dass er von einem oder mehreren bevollmächtigten Unterzeichnern vertreten wird.

    2.3. Gemäß Buch XII, Gesetz der elektronischen Wirtschaft des Wirtschaftsgesetzbuches, erkennen die Parteien ausdrücklich an, dass elektronische Kommunikationsformen zu einem gültigen Vertrag führen. FROLIGHT kann jede elektronische Datei verwenden, um die Existenz und den Inhalt der Vereinbarung zu beweisen. Eine einfache, digitale oder elektronisch qualifizierte Unterschrift ist kein wesentlicher Beweis.

    2.4. Der Kunde stellt FROLIGHT rechtzeitig jede Genehmigung, technische Anweisung oder sonstige nützliche Informationen für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zur Verfügung.

    2.5. Der Kunde wird FROLIGHT die Durchführung der Leistung ermöglichen und der Kunde wird den vereinbarten Preis an FROLIGHT ab dem effektiven Datum schulden.

    2.6. Der Mietvertrag für Geräte kann nur durch ein eingeschriebenes Schreiben an den Firmensitz von FROLIGHT mindestens zwei Monate vor Ablauf des Mietvertrags gekündigt werden.

    2.7. Der Vertrag über den Verkauf von Geräten kann nur durch ein eingeschriebenes Schreiben an den Firmensitz von FROLIGHT mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Liefer- oder Installationstermin gekündigt werden.

    2.8. Jede vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist nur möglich, wenn der Kunde eine „Stornogebühr“ in Höhe von 30% des im Angebot genannten Gesamtbetrags (bei Miete unter Berücksichtigung der gesamten Laufzeit des Mietvertrages) mit einem Minimum von 500 € zahlt.

    2.9. FROLIGHT kann den Vertrag ganz oder teilweise sofort, ohne Mahnung und ohne vorherige gerichtliche Intervention schriftlich kündigen, sobald der Kunde (1) insolvent ist oder offensichtlich zahlungsunfähig ist, ein gerichtliches Reorganisationsverfahren eingeleitet hat oder anderweitig aufgelöst und liquidiert wurde, oder (2) eine schwerwiegende Vertragsverletzung begeht, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz durch FROLIGHT.

    2.10. Wenn der Kunde eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt und der Kunde dies nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zustellung einer Mitteilung behoben hat, hat FROLIGHT das Recht, den Vertrag sofort und ohne vorherige gerichtliche Intervention auf Kosten des Kunden zu kündigen, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz durch FROLIGHT.

    2.11. Wenn sich herausstellt, dass der Kunde sich in einer finanziell schwierigen Lage befindet, sodass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, ist FROLIGHT auch berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, den Vertrag ohne vorherige gerichtliche Intervention zu kündigen, vorbehaltlich einer Frist von 15 Kalendertagen, die dem Kunden per Einschreiben mitgeteilt wird, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz durch FROLIGHT.

    2.12. Im Falle der Kündigung des Vertrages durch FROLIGHT gemäß einer der Bestimmungen in Artikel 2.9 - 2.11, hat FROLIGHT auch Anspruch auf eine Abfindung.

    2.13. Darüber hinaus wird FROLIGHT am Ende des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, einen Pauschalbetrag von 350 € pro zu entfernendem Frostschutzmodul in Rechnung stellen, unbeschadet des Rechts von FROLIGHT, einen höheren Betrag entsprechend den tatsächlich angefallenen Kosten zu verlangen.

    3. Vermietung von Geräten

    3.1. Das an den Kunden vermietete Material bleibt Eigentum von FROLIGHT. Das vermietete Material ist mit einer Identifikationsmarke versehen, die unter keinen Umständen entfernt oder verändert werden darf. Das Material gilt als in gutem Zustand geliefert. Der Kunde muss das Material bei Erhalt sorgfältig prüfen. Der Erhalt stellt immer und unwiderruflich die Annahme des gelieferten Zustands des Materials dar. Wenn das Material oder die Lieferung von einem Mangel betroffen ist, muss dies schriftlich auf der Lieferbestätigung und in jedem Fall innerhalb von 2 Werktagen nach der Lieferung gemeldet werden. Jede spätere oder nicht schriftliche Meldung von Schäden wird als vom Kunden verursachter Schaden angesehen.

    3.2. Der Kunde erkennt an, dass er über die zulässige Nutzung des Materials informiert wurde und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Das gemietete Material darf in keiner Weise von Dritten genutzt werden. Der Kunde darf den Standort des Frostschutzsystems ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FROLIGHT nicht ändern. Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment mit Sorgfalt zu verwenden. Der Kunde darf das Equipment oder dessen Zubehör in keiner Weise verändern.

    3.3. Alle Risiken gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Materials für die gesamte Vertragsdauer auf den Kunden über. Der Kunde haftet für jeden Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Equipments sowie für Schäden an Dritten, unabhängig davon, ob diese durch das Verschulden des Kunden verursacht wurden oder nicht. Der Kunde hat FROLIGHT unverzüglich schriftlich über jeden Verlust oder Schaden zu informieren. Beschädigtes Material darf nur von FROLIGHT nach eigenem Ermessen repariert oder ersetzt werden, und die Kosten dafür trägt der Kunde.

    3.4. Am Ende der Mietdauer gibt der Kunde das Material in seinem ursprünglichen Zustand zurück. Die Rückgabe des gemieteten Materials bedeutet nicht, dass FROLIGHT den Zustand des Materials akzeptiert. Ein Schadensersatzanspruch von FROLIGHT ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Rückgabe möglich.

    3.5. Das Material darf nicht untervermietet oder an Dritte verliehen oder verpfändet werden. Im Falle der Nichtzahlung durch den Kunden oder Insolvenz, Einstellung oder Unterbrechung der Tätigkeiten des Kunden ist FROLIGHT berechtigt, das Material sofort zurückzufordern und die Standorte oder Gebäude zu betreten, in denen sich das Material befindet.

    4. Verkauf von Material

    4.1. Das verkaufte Material bleibt Eigentum von FROLIGHT, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber FROLIGHT erfüllt hat, einschließlich der Zahlung überfälliger Rechnungen und Schadensersatz. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es dem Kunden untersagt, dieses Material in irgendeiner Weise zu verkaufen oder zu belasten. Die mit dem Material verbundenen Risiken gehen auf den Kunden über, sobald das verkaufte Material das Betriebsgelände von FROLIGHT verlässt.

    4.2. Sobald der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter das Material erhält, ist dieser Empfänger verpflichtet, das Material sorgfältig zu prüfen. Wenn das gelieferte Material einen sichtbaren Mangel aufweist, muss der Kunde innerhalb von 2 Werktagen nach der Lieferung eine ausdrückliche, eindeutige und begründete Beschwerde per Einschreiben an FROLIGHT senden. FROLIGHT ist nicht verpflichtet, für sichtbare Mängel, die nach diesem Zeitraum mitgeteilt werden, Schadenersatz zu leisten. Beschwerden über versteckte Mängel müssen innerhalb eines Monats nach der Lieferung ausdrücklich, eindeutig und begründet per Einschreiben an FROLIGHT mitgeteilt werden. FROLIGHT ist nicht verpflichtet, für versteckte Mängel, die nach diesem Zeitraum mitgeteilt werden, Schadenersatz zu leisten. Der Kunde erkennt an, dass dieser Zeitraum für die Meldung versteckter Mängel angesichts der Beschaffenheit des Materials ausreichend ist. Der Kunde muss eine Beschwerde stets ausreichend begründen und alle technischen Mittel, wie Fotos und Videos, so weit wie möglich nutzen. Bei fehlender rechtzeitiger und ausreichend begründeter Beschwerde gilt das Material als akzeptiert.

    5. Preis

    5.1. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Preise zu Beginn des Vertrages sind, vorbehaltlich Art. 5.2., die in dem Angebot und/oder der Vereinbarung genannten.

    5.2.5.2. Offensichtliche oder offensichtliche Fehler im Preisangebot können auch nach Vertragsabschluss und innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen gemäß den Marktpreisen von FROLIGHT korrigiert werden. Beschwerden über die korrigierten Preise müssen innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich mitgeteilt werden. Die Formulierung einer Beschwerde führt nicht zur Aussetzung der Zahlung. 

    6. Zahlungen

    6.1. Der Kunde erhält seine Rechnung elektronisch. Wenn der Kunde eine Papierrechnung erhalten möchte, muss er uns dies schriftlich mitteilen. Es wird eine Verwaltungsgebühr von 3 € pro versendeter Papierrechnung erhoben.

    6.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Rechnungen von FROLIGHT 15 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar, es sei denn, auf der Vorderseite der Rechnung sind andere Zahlungsbedingungen angegeben. Im Falle des Lastschrifteinzugs wird der in Rechnung gestellte Betrag 15 Tage nach Rechnungsdatum abgebucht. Der Kunde muss sicherstellen, dass das zu belastende Konto immer über eine ausreichende Deckung verfügt. Im Falle der Ablehnung eines Lastschrifteinzugs durch die Bank und/oder Post – aus welchem Grund auch immer – werden die dadurch verursachten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Jede Rechnung, die nicht innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Ausstellung beanstandet wird, gilt als vom Kunden akzeptiert. Alle Zahlungen müssen vom Kunden wie auf der Rechnung angegeben erfolgen.

    6.3. Jede nicht fristgerecht bezahlte Rechnung zieht ab dem Fälligkeitsdatum von Rechts wegen und ohne weitere Mahnung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften, zuzüglich sieben Prozentpunkten, aufgerundet auf den nächsten halben Prozentpunkt und vorbehaltlich eines Mindestzinses von 12% pro Jahr nach sich. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum wird der ausstehende Rechnungsbetrag – nach Mahnung – um 15% mit einem absoluten Minimum von 100 € als konventionelle und feste Entschädigung erhöht, auch wenn Nachfristen gewährt werden. Dies berührt nicht das Recht von FROLIGHT, eine Entschädigung für die weiteren mit der Nichtzahlung verbundenen Kosten zu verlangen. Die Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum einer einzelnen Rechnung 15 Tage nach Absendung einer Mahnung macht den Gesamtsaldo aller anderen Rechnungen, auch der noch nicht fälligen, automatisch fällig und zahlbar. Jede Teilzahlung des Kunden wird zunächst mit den Zinsen und Gebühren und ein etwaiger Restbetrag mit dem Kapital verrechnet. Der Kunde kann die Forderungen von FROLIGHT nicht abtreten und seine Zahlungsanforderungen können nicht abgetreten werden. Der Kunde kann eine Zahlung weder unter Berufung auf einen Streit, der nicht direkt mit dem Gegenstand der Rechnung zusammenhängt, ablehnen, noch ein Zurückbehaltungsrecht auf den unbestrittenen Teil der Rechnung ausüben.

    6.4. Unbeschadet des Art. 2.11. kann FROLIGHT, wenn die Zahlung der Rechnung oder eines Teils davon 15 Tage nach Absendung der Mahnung nicht erfolgt ist, die Ausführung des Vertrags zum Nachteil des Kunden aussetzen. Diese Aussetzung berührt nicht die Erhebung einer Mietgebühr für das Material.

    7. Leistungsfrist, Subunternehmer und Änderungen der Vereinbarung

    7.1. Die im Angebot angegebene Ausführungsfrist dient nur zur Information. Weder eine Strafe noch Schadensersatz können vom Kunden gegenüber FROLIGHT verhängt werden, wenn dies nicht im Vertrag vorgesehen ist. Wird die Erbringung der Dienstleistung aufgrund eines Umstands, für den FROLIGHT nicht verantwortlich ist, verzögert, wird der Vertrag automatisch um einen Zeitraum verlängert, der dieser Verzögerung entspricht. In diesem Fall behält sich FROLIGHT das Recht vor, die Ausführungsfrist zu ändern und, wenn die Verzögerung auf den Kunden zurückzuführen ist, Schadensersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen. Der Kunde kann diese Fristverlängerung nicht nutzen, um den Vertrag zu kündigen oder im Namen von FROLIGHT einen Dritten hinzuzuziehen. Dauert die Verzögerung mehr als 3 Monate, ist FROLIGHT berechtigt, seinen Preis zu überprüfen, um mögliche Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

    7.2. FROLIGHT behält sich das Recht vor, einen Teil oder die gesamte Leistung zu vergeben.

    7.3. Jede Änderung der Bestimmungen des Vertrages auf Wunsch des Kunden kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FROLIGHT erfolgen. FROLIGHT kann in diesem Fall eine Preisanpassung vornehmen sowie die vereinbarten Lieferzeiten anpassen. FROLIGHT kann eine Verwaltungsgebühr von 35 € pro Änderung des Vertrages erheben.

    8. Höhere Gewalt

    Im Falle höherer Gewalt, also eines Umstands, der unabhängig vom Willen von FROLIGHT oder des Kunden liegt und FROLIGHT oder den Kunden daran hindert, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, ist derjenige, der von höherer Gewalt betroffen ist, nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen zu erfüllen und dies für die Dauer der höheren Gewalt, ohne dass eine Entschädigungspflicht besteht. Höhere Gewalt setzt den Vertrag aus, gibt jedoch nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen. Höhere Gewalt bedeutet unter anderem: Krieg (Gefahr), Rebellion oder Aufstand, jede Entscheidung der Regierung in Bezug auf Genehmigungen und Lizenzen, Naturkatastrophen, Quarantäne mit Besuchsverbot, jede Unterbrechung aufgrund außergewöhnlicher Wetterbedingungen, Transportprobleme, Feuer, Streik und Aussperrung sowohl bei FROLIGHT als auch bei seinen Lieferanten, ohne dass diese Liste erschöpfend ist.

    9. Beschwerden

    9.1. Mögliche Beschwerden müssen FROLIGHT innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Rechnung per Einschreiben mitgeteilt werden (Poststempel als Nachweis). Die Formulierung einer Beschwerde führt nicht zur Aussetzung der Zahlung. Ohne rechtzeitige Beschwerde gilt die Leistung von FROLIGHT als akzeptiert. FROLIGHT haftet nur für direkte materielle Schäden, die von FROLIGHT bei der Ausführung der Leistung verursacht werden, und in keinem Fall für indirekte Schäden, wie beispielsweise Betriebsverluste, Finanzkosten, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, die durch das angebotene Frostschutzsystem verursacht werden, beispielsweise, aber nicht beschränkt auf den Obstgarten, etc. Die Haftung von FROLIGHT ist stets auf den Wert der Waren beschränkt, auf die sich der Vertrag bezieht. Unbeschadet des Vorstehenden ist die Haftung von FROLIGHT stets auf 25.000 € pro Anspruch begrenzt.

    9.2. FROLIGHT haftet nicht für Schäden, die Dritten, einschließlich der Mitarbeiter des Kunden sowie der von ihm betreuten Personen, im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen, es sei denn, dieser Schaden ist eine unmittelbare Folge eines vorsätzlichen oder groben Verschuldens von FROLIGHT.

    9.3. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die aus der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen resultieren, und wenn die Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen kann, einschließlich Kosten für unsachgemäßen Anschluss oder Überlastung des Frostschutzsystems etc.

    9.4. Der Kunde stellt FROLIGHT und seine Beauftragten von allen Ansprüchen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben.

    10. Sicherheit

    10.1. Der Kunde und FROLIGHT werden sich gegenseitig über alle Ereignisse oder Elemente informieren, die die Sicherheit oder die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen beeinflussen können.

    10.2. FROLIGHT behält sich das Recht vor, und der Kunde stimmt zu, dass FROLIGHT jede Art von Beweismitteln, einschließlich Fotos der Situation vor Ort, verwenden kann, um eine Nichtkonformität seitens des Kunden nachzuweisen. Der Kunde wird per E-Mail informiert.

    10.3. Der Kunde informiert FROLIGHT über die Risiken und Bestimmungen in Bezug auf Wohlstand und Sicherheit im Zusammenhang mit dem Standort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden. Der Kunde verpflichtet sich, dass die Orte, Installationen, Maschinen und Geräte, an denen und mit denen FROLIGHT seine Leistungen erbringt, den geltenden Vorschriften entsprechen. Die Sicherheitsvorschriften des Kunden oder die Koordination der Leistungen können gegenüber FROLIGHT nur geltend gemacht werden, wenn sie FROLIGHT offiziell und schriftlich im Voraus mitgeteilt und von FROLIGHT akzeptiert wurden.

    11. Informationen und Verarbeitung personenbezogener Daten

    11.1. Die vom Kunden bereitgestellten Informationen und personenbezogenen Daten sind für die Vorbereitung und Ausführung des Vertrages erforderlich, mit dem Ziel, Bestellungen zu verarbeiten und abzuschließen, die Leistung zu erbringen, Rechnungen zu erstellen, eine Nichtkonformität des Kunden festzustellen sowie die berechtigten Interessen von FROLIGHT zu schützen und alle damit angemessen kompatiblen Zwecke, wie Direktmarketing, wobei FROLIGHT als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt. Die Angabe falscher oder unrichtiger Informationen oder personenbezogener Daten wird als Verstoß gegen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen angesehen. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften verarbeitet.

    11.2. Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert, als es zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Der Kunde hat das Recht, gegebenenfalls und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, von FROLIGHT die Überprüfung, Berichtigung oder Änderung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte info@frolight.com.

    12. Geistiges Eigentum

    12.1. Alle geistigen Eigentumsrechte einschließlich aller zugehörigen Bestimmungen, weiterer Zubehörteile und abgeleiteter Rechte in Bezug auf die Leistungen und Markennamen bleiben ausschließliches geistiges Eigentum von FROLIGHT. Dazu gehören unter anderem: Urheberrechte, Marken-, Zeichnungs- und Modellrechte und/oder sonstige (geistige Eigentums-) Rechte, einschließlich patentierbarer oder nicht patentierbarer technischer und/oder kommerzieller Kenntnisse, Methoden und Konzepte. Dem Kunden ist es untersagt, diese geistigen Eigentumsrechte zu nutzen und/oder zu verändern.

    12.2. Informationen oder Kenntnisse, die auf und/oder aus den erhaltenen Informationen basieren, dürfen vom Käufer nicht verwendet werden, um Dienstleistungen zu erbringen und/oder Produkte zu entwickeln und/oder Produkte/Dienstleistungen zu vermarkten, sei es unter eigener Verwaltung oder durch und/oder für Dritte.

    13 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

    Der Vertrag und darüber hinaus alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Angeboten von FROLIGHT ergeben, unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht. Im Falle eines Streits, der nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, sind die Gerichte des Gerichtsbezirks, in dem sich der Firmensitz von FROLIGHT befindet, ausschließlich zuständig. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und/oder des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. FROLIGHT hat das Recht, die betreffende Bestimmung durch eine gültige Bestimmung mit ähnlicher Absicht zu ersetzen.